Stand:geändert am 20.04.2015 Einreichungen im AIFMD-Berichtswesen
AIF-Verwaltungsgesellschaften sind nach §§ 35, 44 KAGB zur Abgabe von Meldungen sowohl auf Gesellschaftsebene als auch auf Ebene der einzelnen Investmentvermögen verpflichtet.
Über das Fachverfahren AIFMD-Berichtswesen können die Verwaltungsgesellschaften sowohl die erforderlichen Meldungen rechtswirksam abgeben als auch die erstellten XML-Dateien zunächst unverbindlich testen (über das ebenfalls zu beantragende Fachverfahren TEST:AIFMD-Berichtswesen).
Rückfragen
Für Fragen, die im Zusammenhang mit dem Reporting stehen, können Sie sich an das AIFMD-Reporting-Team der BaFin wenden. Stellen Sie bitte vor Versendung einer Anfrage sicher, dass Sie die einschlägigen ESMA-Dokumente und das BaFin-Merkblatt (einschließlich Anlagen) in der aktuellen Fassung gelesen haben.
WICHTIG: Bitte tragen Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail das zu Ihrer KVG gehörende Aktenzeichen ein. Dieses setzt sich aus dem die Fachaufsicht über Ihr Haus führenden Referat, Ihrer BaFin-ID, dem Namen der KVG und weiteren festen Bestandteilen zusammen.
Syntax:
<Referat> - Wp 6048 – <BaFin-ID> - 2015/0001 / <Name>
Beispiel:
WA 44 – Wp 6048 – 10101234 – 2015/0001 / Invest GmbH
Technische Dienstleister, deren Anfrage sich auf mehrere KVG’en beziehen, verwenden als zuständiges Referat bitte die Bezeichnung „WA 4“ und können die BaFin-ID zunächst leer lassen.
Richten Sie Ihre Mail bitte an [email protected].
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie zum Reporting das von uns veröffentlichte Merkblatt nebst Anlagen, das weiterführende Angaben und wichtige technische Hinweise enthält.
Bitte beachten Sie ferner, dass die elektronische Einreichung erst ab Freischaltung des Antragstellers zum Fachverfahren durch das jeweils zuständige Fachreferat der BaFin möglich ist.
Kontakt: Support AIFMD-Report
E-Mail: Support-AIFMD-Report@bafin.de
Kontakt:
MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de