Einreichungen im MMF-Berichtswesen
Geldmarktfondsverwalter sind nach Artikel 37 „Geldmarktfondsverordnung“ (Verordnung (EU) 2017/1131) zur Abgabe von Meldungen auf Ebene der einzelnen Investmentvermögen verpflichtet.
Über das Fachverfahren MMF-Berichtswesen können die Verwaltungsgesellschaften sowohl die erforderlichen Meldungen rechtswirksam abgeben [Fachverfahren: MMF Reporting (Artikel 37)] als auch die erstellten XML-Dateien zunächst unverbindlich testen [über das ebenfalls zu beantragende Fachverfahren TEST: MMR-Reporting (Artikel 37)].
Rückfragen
Für Fragen, die im Zusammenhang mit dem Reporting stehen, können Sie sich an das MMF-Reporting-Team der BaFin wenden. Stellen Sie bitte vor Versendung einer Anfrage sicher, dass Sie die einschlägigen ESMA-Dokumente in der aktuellen Fassung gelesen haben.
Wichtiger Hinweis
Bitte tragen Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail das zu Ihrer KVG gehörende Aktenzeichen ein. Dieses setzt sich aus dem die Fachaufsicht über Ihr Haus führenden Referat, Ihrer BaFin-ID, dem Namen der KVG und weiteren festen Bestandteilen zusammen.
Syntax:
<Referat> - Wp 6048 – <
BaFin-
ID> - 2015/0001 / <Name>
Beispiel:
WA 44 – Wp 6048 – 10101234 – 2015/0001 / Invest
GmbH
Technische Dienstleister, deren Anfrage sich auf mehrere KVG’en beziehen, verwenden als zuständiges Referat bitte die Bezeichnung „WA 4“ und können die BaFin-ID zunächst leer lassen.
Richten Sie Ihre Mail bitte an [email protected].
Wichtiger Hinweis
Bitte tragen Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail das zu Ihrer KVG gehörende Aktenzeichen ein. Dieses setzt sich aus dem die Fachaufsicht über Ihr Haus führenden Referat, Ihrer BaFin-ID, dem Namen der KVG und weiteren festen Bestandteilen zusammen.
Kontakt:Support MMF-Report
E-Mail: Support-MMF-Report@bafin.de
Kontakt:
MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de