Stand:geändert am 29.05.2024 | Thema Berichtspflichten, Informationspflichten für Emittenten Kryptowertpapierliste nach eWpG
Stand: 29.05.2024
Die Kryptowertpapierliste steht unter „Anlagen“ als herunterladbares Excel-Dokument zur Verfügung.
In diesem Dokument werden fortlaufend die Mitteilungen betreffend der Eintragung eines Kryptowertpapiers in ein Kryptowertpapierregister (siehe § 20 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1-3 eWpG) und die Änderung der in § 20 Absatz 2 eWpG genannten Angaben eines eingetragenen Kryptowertpapiers (siehe § 20 Absatz 3 Satz 1 und 2 Nr. 4 eWpG) in zwei separaten Tabellenblättern geführt.
Nähere Informationen zu dieser Liste siehe: Link