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Erscheinung:20.02.2024 Sicherungsvermögensverzeichnisse: elektronische Einreichung erstmals ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, durch die Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds Sicherungsvermögensverzeichnisse für das Geschäftsjahr 2023 erstmals elektronisch ohne eine qualifizierte elektronische Signatur übermitteln können. Einzureichen sind die Unterlagen bei der Aufsicht spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres.