Thema Sanierung/Abwicklung MREL- und TLAC-Meldebögen (XBRL) ab 30.06.2021
Im Rahmen des Bankenpaketes wurden in Artikel 45i BRRD umfangreiche Regelungen zur aufsichtlichen Berichterstattung und zu Offenlegungspflichten für Unternehmen, die der Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) nach Artikel 45 Absatz 1 BRRD unterliegen, eingefügt. Technische Durchführungsstandards im Hinblick auf die aufsichtliche Berichterstattung und Meldung von MREL sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 (DVO MREL) der Kommission vom 23. April 2021 festgelegt.
MREL- und TLAC-Meldungen sind zu den in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 aufgeführten Meldestichtagen und Einreichungsterminen ausschließlich im XBRL-Format über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ Einreichungsverfahren „MREL- und TLAC-Meldebögen (XBRL)" – einzureichen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erstregistrierung im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ am Ende.
Die technischen Vorschriften der BaFin beruhen auf den jeweils gültigen Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die auf der EBA-Internetseite veröffentlicht sind.
Die BaFin überprüft die Einhaltung dieser Regeln (technische Validierungen) für die Erstellung von XBRL-Instanzen und weist fehlerhafte Einreichungen automatisiert zurück. Dem Einreicher wird ein Fehlerreport im MVP-Portal zur Verfügung gestellt.
Informationen und Dokumente
- Informationen über die Rangfolge der Posten im Insolvenzverfahren gemäß Artikel 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 vom 23. April 2021 – Veröffentlichung erfolgt in Kürze –
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 vom 23. April 2021 (DVO MREL)
- Technische Dokumentation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den MREL- und TLAC-Meldebögen (XBRL) in den Anhängen der Durchführungs-VO, letztmalig aktualisiert im Oktober 2023:
https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/reporting-frameworks/reporting-framework-3.3:
• Validation rules
• DPM v3.3 phase 3
• EBA XBRL v3.3 phase 3
Näheres ist dem Informationsblatt zum Fachverfahren "NAB-Abwicklungsplanung" zu entnehmen.
Erstregistrierung im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“
Für die Nutzung des Fachverfahrens „NAB-Abwicklungsplanung“ sind nachfolgende Schritte notwendig:
1. Schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail wer für Ihr Institut berechtigt sein soll im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ Meldungen und Dateien einzureichen.
2. Registrierung im MVP-Portal (Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin) und Anmeldung zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“.
3. Übersendung des Original-Ausdruck des Antragsformulars mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie Institutsstempel an:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ABF 24 – NAB - Abwicklungsplanung
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
Einzelheiten zum Registrierungsprozess können Sie dem Benutzerhandbuch MVP-Portal und dem Informationsblatt zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ entnehmen, die auf dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin hinterlegt sind.
Fragen zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse: Fachsupport-MVP[email protected].
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support mit der E-Mail-Adresse: MVP[email protected].
Hinweis: Bitte stellen Sie eine rechtzeitige Anmeldung der Melder (ca. 6 Wochen vor dem Einreichungstermin) für das Fachverfahren für Ihr Institut sicher.