Thema Finanzberichterstattung Anzeigenpflichten der Institute nach §138 SAG
Im Fall einer (drohenden) Bestandsgefährdung hat die Geschäftsleitung des Instituts oder des übergeordneten Unternehmens der Gruppe sowie des bestandsgefährdeten gruppenangehörigen Unternehmens unverzüglich die Aufsichtsbehörde und die Abwicklungsbehörde zu informieren.
Eine solche Mitteilung an die Nationale Abwicklungsbehörde richten Sie bitte an folgende Adresse: [email protected]
Bitte beachten Sie beim Versenden einer entsprechenden Mitteilung die Hinweise zur gesicherten E-Mail-Kommunikation mit der BaFin.