Stand:geändert am 22.12.2022 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile Bedeutende Stimmrechtsanteile
Inhalt
Die Kenntnis über Veränderungen betreffend bedeutende Stimmrechtsanteile an börsennotierten Unternehmen erhöht die Transparenz des Kapitalmarkts und hilft Investoren dabei, ihre Anlageentscheidung zu treffen. Daher sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Erwerb, Veräußerung von Stimmrechtsaktien oder Finanzinstrumenten oder aus einem sonstigen Grund einen der Schwellenwerte erreichen beziehungsweise ihn über- oder unterschreiten.
Diese Schwellenwerte liegen bei 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75%. Neben den Stimmrechtsanteilen müssen Kapitalmarktteilnehmer seit dem 20. Januar 2007 auch melden, wenn sie bestimmte Finanzinstrumente halten, mit denen Aktien erworben werden können. Hier beträgt der Eingangsschwellenwert allerdings 5%. Änderungen bei den Stimmrechten müssen dem Emittenten und der BaFin unverzüglich mitgeteilt werden - spätestens innerhalb von vier Handelstagen (§ 33 WpHG).
Auch die Gesellschaft muss die Mitteilung unverzüglich – und das heißt, spätestens nach drei Handelstagen – weitergeben, und zwar „einem Bündel von Medien zur europaweiten Verbreitung“ und dem Unternehmensregister, das die Daten speichert.
Die BaFin hat Fragestellungen im Zusammenhang mit Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten in einer Liste häufiger Fragen zusammengefasst und nachfolgend zum Herunterladen bereitgestellt. Zudem kann das einheitliche und verpflichtende Meldeformular nebst Anlage (jeweils in Deutsch und Englisch) abgerufen werden.
Hinweis
Ab dem 1. Juli 2020 sind Mitteilungen über Änderungen bedeutender Stimmrechtsanteile in elektronischer Form an die BaFin und die Gesellschaft zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung einer Mitteilung an die BaFin hat über das MVP-Portal der BaFin zu erfolgen. Weiterführende Informationen zu der elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und die Gesellschaft finden sich bei der Beschreibung des entsprechenden MVP-Fachverfahrens.
Eine Übersicht über die Stimmrechtsanteile an börsennotierten Gesellschaften stellt die BaFin in Form einer Datenbank auf ihrer Homepage zur Verfügung.
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