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Stand:geändert am 06.10.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Kontenabrufverfahren

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Kontenabrufverfahren.

In der Abteilung GW ist auch die elektronische Kontenabrufeinrichtung nach § 24c KWG angesiedelt. Hiermit können unter bestimmten Voraussetzungen Konten, Depots oder Schließfächer von Personen bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten aufgespürt und an die jeweiligen Anfragenden, vor allem Strafverfolgungsbehörden, übermittelt werden. Werden dabei Konten von (mutmaßlichen) Terroristen mit Sitz in der Europäischen Union entdeckt, kann die Abteilung GW diese Konten einfrieren und den betreffenden Banken Transaktionen untersagen.

Zusatzinformationen

Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

Hinweise zur Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

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Veröffentlichungen zum Thema

Be­kannt­ma­chung zur No­mu­ra Fi­nan­ci­al Pro­ducts Eu­ro­pe GmbH

Die Nomura Financial Products Europe GmbH muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Finanzinstitut die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllte.

Be­kannt­ma­chung zur N26 Bank AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße von 9,2 Millionen Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Sa­ve the Da­te: 6. Fach­ta­gung zur Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

Anmeldungen ab Mitte September möglich: Digitale BaFin-Konferenz am 5. Dezember 2024

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 22. April 2024 das Rundschreiben 04/2024 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

Rund­schrei­ben 04/2024 (GW)

Rundschreiben 04/2024 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

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