Stand:geändert am 10.05.2024 | Thema Berichtspflichten Berichtspflichten
Berichtswesen und Offenlegungspflichten der Erst- und Rückversicherungsunternehmen Versicherungsgruppen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Die dritte Säule von Solvency II beinhaltet im Wesentlichen die Berichtspflichten der Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen gegenüber der Aufsichtsbehörde, die Offenlegungspflichten der Unternehmen und Gruppen gegenüber der Öffentlichkeit und die Berichtspflichten zu Finanzstabilitätszwecken. Insbesondere die Offenlegungspflichten stellen eine größere Transparenz sicher und fördern damit die Marktdisziplin. Weiter ermöglichen die für aufsichtliche Zwecke vorzulegenden Informationen eine effektive, risikobasierte Beaufsichtigung der Unternehmen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes in Bezug auf die Solvency II Anforderungen. Die Informationen zu Finanzstabilitätszwecken verfolgen das Ziel einer makroökonomischen Aufsicht zur Wahrung der Finanzstabilität.
Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) gelten neben den bisher angeforderten Daten ebenfalls neue Berichtspflichten, obwohl sie nicht unter Solvency II fallen. Basis ist eine Entscheidung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gemäß Art. 35 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (EIOPA-Verordnung), die am 10. April 2018 getroffen wurde (vgl. EIOPA-BoS/18-114). Gemäß dieser Entscheidung von EIOPA sind die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung berichtspflichtig gegenüber der BaFin, die diese Daten an EIOPA weiterleitet.
Technische Anpassung des nationalen Meldewesens auf XBRL
Die BaFin überarbeitet derzeit die technischen Anforderungen des nationalen Meldewesens für alle Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge unter BaFin-Aufsicht. Das zukünftige Meldeformat wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) sein. Diese technisch angestrebte Lösung hat sich auch in anderen Bereichen mit Reportingbezug etabliert (im Aufsichtskontext werden bereits die Solvency II und EIOPA-Rentendatenmeldungen im XBRL-Format an die BaFin gemeldet). Schwerpunkt der Umstellung ist damit das quantitative Berichtswesen mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Berichtsformate und Meldungsvalidierung. Hieraus ergeben sich Anpassungen des Meldeformats und des -layouts. Weitgehende inhaltliche Änderungen sind derzeit nicht avisiert.
Betroffene Rechtsgrundlagen des nationalen Meldewesens sind die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung, die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung, die Kapitalausstattungs-Verordnung sowie verschiedene Sammelverfügungen / Rundschreiben, die derzeit eine Übermittlung von Formblättern und Nachweisungen vorsehen.
Dieser Abschnitt enthält die Public Working Draft-Taxonomien einschl. Dokumentation zum derzeit in Überarbeitung befindlichen nationalen Meldewesen und wird in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung und Tests aktualisiert.
XBRL-Taxonomie
Die Public Working Draft-Taxonomien richten sich in erster Linie an interessierte Unternehmen/Softwareanbieter und bietet vor der veröffentlichten Produktiv-Taxonomieversion die Möglichkeit, sich mit dem zukünftigen Meldeformat auseinanderzusetzen.
Unabhängig von der hier publizierten Taxonomie werden zu gegebener Zeit die juristischen Konsultationen und weiteren formalen Verfahrensschritte durch die BaFin veranlasst.
Version 0002 gültig ab 01.02.2024