Stand:geändert am 06.03.2023 Abwicklungsplanung /Resolution Planning Informationsersuchen gemäß § 42 SAG
Gemäß § 42 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sind die Institute verpflichtet, die Abwicklungsbehörde bei der Erstellung und Aktualisierung des Abwicklungsplans umfassend zu unterstützen. Dies umfasst die Übermittlung aller zur Erstellung und Umsetzung des Abwicklungsplanes notwendigen Informationen und Analysen sowie u. a. auch die jährlichen Datenerhebungen im Auftrag des Single Resolution Board (SRB). Nähere Informationen hierzu können auf der Webseite eingesehen werden.
Um diesen Anzeige-, Melde- und Einreichungsverpflichtungen nachzukommen, nutzen Sie bitte das MVP-Portal. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Für die technische Implementierung finden Sie die entsprechenden Informationen in den auf dieser Seite bereit gestellten Dateien.
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