Stand:geändert am 07.02.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen und Sanktionen der BaFin-Wertpapieraufsicht
Die BaFin macht bestimmte Maßnahmen und Sanktionen, die sie wegen Verstößen gegen Verbote und Gebote im Bereich der Wertpapieraufsicht erlassen hat oder die der Bundesanstalt gemäß § 335 Absatz 1d des Handelsgesetzbuches mitgeteilt wurden, auf ihrer Webseite bekannt.
Nicht-anonymisierte Bekanntmachungen
Die folgende Tabelle enthält eine Liste aller nicht-anonymisierten Bekanntmachungen.
Anonymisierte Bekanntmachungen
Maßnahmen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, anonymisiert bekannt gemacht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Bekanntmachung ein unverhältnismäßig großer Schaden für die natürliche oder juristische Person entstehen würde. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht aller anonymisierten Bekanntmachungen:
Datum | Titel: |
---|---|
10.08.2020 | BaFin setzt Geldbuße fest |
23.07.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
20.05.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
15.05.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
15.05.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
15.04.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
11.02.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
07.02.2020 | BaFin setzt Geldbußen fest |
19.12.2019 | BaFin setzt Geldbuße fest |
04.12.2019 | BaFin setzt Geldbußen fest |
Sanktionsmöglichkeiten
Die Aktualisierung der Bußgeldleitlinien II von 2018 berücksichtigt die Neunummerierung nach dem 2. FiMaNoG.
Die Bußgeldleitlinien II von Februar 2017 enthalten ergänzende Zumessungsregeln und berücksichtigen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.
Die Bußgeldleitlinien von November 2013 gelten für Verstöße gegen die Pflichten zur Ad-hoc-Publizität, zur Mitteilung und Veröffentlichung von Stimmrechten und zur Finanzberichterstattung.