Stand:geändert am 12.12.2023 | Thema MVP Portal Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen
Meldepflicht von wesentlichen Auslagerungen
Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors seit dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht umfasst entsprechend der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige
• der Absicht,
• des Vollzugs,
• wesentlicher Änderungen sowie
• schwerwiegender Vorfälle
im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.
Um diesen Meldepflichten nachzukommen, nutzen Sie bitte das MVP Portal. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte den verschiedenen Internetseiten.
- Kreditinstitute: Anzeigen von Auslagerungen
- Versicherungsunternehmen und EbAVs: Anzeige von Ausgliederungen
- Zahlungsinstitute: Anzeige von Auslagerungen
- KVGen und Investmentfonds: Anzeige von Auslagerungen
- Wertpapierinstitute: Anzeige von Auslagerungen
Für die technische Implementierung finden Sie die entsprechenden Informationen in den auf dieser Seite bereit gestellten Dateien.
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Kontakt:
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Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de