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Erscheinung:21.07.2022, Stand:geändert am 01.08.2022 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 5. Juli 2022 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Aktualisierung (01.08.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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