Erscheinung:21.12.2022, Stand:geändert am 17.01.2023 | Thema Maßnahmen BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. Dezember 2022 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 160.000 Euro wegen Verstößen gegen §§ 33 Absatz 1 Satz 1, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (17.01.2023):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.